Rechtsprechung
BVerfG, 18.06.2001 - 1 BvR 1002/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Bundesverfassungsgericht
Einstweilige Untersagung einer Zwangsräumung wegen Suizidgefahr
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Versagung von Räumungsschutz - Suizidgefahr - Folgenabwägung - Einstweilige Anordnung - Dringlichkeit der Entscheidung
- Judicialis
ZPO § 765 a; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 20.07.2000 - 25 O 104/00
- LG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 T 220/01
- BVerfG, 18.06.2001 - 1 BvR 1002/01
- BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvR 1002/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
Auszug aus BVerfG, 18.06.2001 - 1 BvR 1002/01
Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr). - BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im …
Auszug aus BVerfG, 18.06.2001 - 1 BvR 1002/01
Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr).